Sehr geehrter Herr Präsident, Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Heute reden wir über ein Thema, das mich politisch und persönlich sehr bewegt. Es geht um Menschenhandel und wie wir ihn besser bekämpfen können. Es geht um die Menschenwürde und den Schutz vor Gewalt. Menschenhandel und Zwangsprostitution sind schwere Verbrechen, die wir mit allen Mitteln bekämpfen müssen. Jede betroffene Person von Menschenhandel ist eine zu viel.
Gerade deshalb bin ich von dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung schwer enttäuscht. Mit Ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie verpassen Sie eine einmalige Chance für mehr Opferschutz. Ihr Gesetzentwurf fokussiert auf Strafgesetzänderungen und Strafrahmenerhöhungen. Das ist wichtig, aber reicht bei Weitem nicht aus, um Menschenhandel wirksam zu bekämpfen, und erst recht nicht, um Betroffene konsequent zu schützen. Ihr Entwurf bleibt hinter dem Notwendigen zurück und lässt Verbesserungen im Opferschutz offen. Dabei fordern Beratungsstellen und Menschenrechtsorganisationen diese seit Jahren.
Wo ist der Opferschutz in Ihrem Gesetzentwurf? Menschenhandel wird nämlich nicht allein mit einem höheren Strafrahmen bekämpft. Wir wissen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Straftat aufgedeckt wird, viel wichtiger ist als die Androhung einer Strafe. Für uns Bündnisgrüne steht der Opferschutz im Fokus. Deshalb bringen wir heute zu Ihrem Gesetzentwurf auch einen eigenen Antrag ein: für einen wirksamen Schutz aller Betroffenen.
Unser Antrag umfasst deswegen 34 Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz, Koordination, Strafverfolgung und Forschung. Drei zentrale Maßnahmen möchte ich dabei hervorheben:
- Erstens: Ein Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel unabhängig von ihrer Mitwirkung im Strafverfahren. Das ist eine zentrale Opferschutzmaßnahme, die endlich umgesetzt werden muss.
- Zweitens. Spezialeinheiten bei Polizei und Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die bessere Strafverfolgung, damit sowohl mehr Betroffene identifiziert als auch mehr Täter vor Gericht erfolgreich verurteilt werden.
- Und drittens. Eine bundesweite Strategie gegen Menschenhandel mit und die Ausbeutung von Minderjährigen. Denn Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel betroffen sind, fallen allzu oft durchs Raster. Das bestätigt auch ein Bericht von der Berichterstattungsstelle Menschenhandel.
Darüber hinaus sind auch noch weitere strukturelle Maßnahmen notwendig. Die unabhängige Berichterstattungsstelle Menschenhandel muss gesetzlich verankert und dauerhaft durch den Bundeshaushalt finanziert werden. Ihre Daten und Berichte sind zentral, um den neuen Entwicklungen im Menschenhandel gerecht zu werden. Und es braucht auch eine Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel bei der Bundesregierung. Denn die nachhaltige Bekämpfung des Menschenhandels sowie ein verbesserter Opferschutz ist eine dauerhafte Aufgabe der Bundesregierung. Für uns alle sollte klar sein: In den anstehenden Haushaltsberatungen darf keine Maßnahme gegen Menschenhandel gekürzt werden.
Im Gegenteil: Es braucht zusätzliche Mittel, um die Nationalen Aktionspläne gegen Menschenhandel vollständig umzusetzen. Alles andere wäre ein Armutszeugnis. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, der Entwurf enthält wichtige Änderungen im Strafgesetzbuch, aber er muss im parlamentarischen Verfahren deutlich verbessert und erweitert werden. Es braucht endlich einen großen Wurf im Kampf gegen Menschenhandel und zum Schutz der Betroffenen. Wir dürfen die Betroffenen nicht weiter im Stich lassen.