Betreff: Kabinettsentwurf zum 1. KJHSRG: Offene Fragen und Angebot zur Zusammenarbeit
Berlin, 11.09.2026
Sehr geehrte Bundesministerin Prien,
die Kinder- und Jugendhilfe braucht eine Reform. Darin sind wir uns einig: Bei der inklusiven Ausgestaltung, bei der Finanzarchitektur und beim Abbau von Bürokratie besteht Handlungsbedarf. Der Kabinettsentwurf zum Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) wirft aus meiner Sicht jedoch mehr Fragen auf, als er löst. Ich schreibe Ihnen, weil ich darüber mit Ihnen ins Gespräch kommen möchte.
Der Prozess zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe hat eine lange Geschichte und wurde von Verbänden, Selbstvertretungen und Expert*innen mit großem Engagement getragen – zuletzt im Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel“, in dem sich die überwiegende Mehrheit der Beteiligten für die inklusive Lösung ausgesprochen hat.
Mit Ihrem Entwurf wird das Ziel der Zusammenlegung von Kinder- und Jugendhilfe mit Leistungen der Eingliederungshilfe in Frage gestellt. Es ist eine bis 2032 befristete Experimentierklausel vorgesehen. Für Verbände und junge Menschen, die sich lange für die inklusive Lösung eingesetzt haben, ist das eine Enttäuschung. Ich teile diese Enttäuschung und möchte mich konstruktiv einbringen, statt die inklusive Kinder- und Jugendhilfe aufzugeben. Die gesetzlich festgelegte Entscheidung für diese Transformation war fachlich begründet. Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe kann Zugänge zu Hilfen erleichtern, Bürokratie abbauen – und möglicherweise Kosten sparen. Zudem erfordert die UN-Behindertenrechtskonvention, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Überwindung von Parallelstrukturen. Ich bin skeptisch, ob die Einführung einer Experimentierklausel im Fall der Kinder- und Jugendhilfe zielführend ist: Die damit verbundenen Dokumentationspflichten dürften die meisten Kommunen eher davon abhalten, sich auf den Weg zu machen. Der Mehrwert des Aufschubs erschließt sich mir vor diesem Hintergrund nicht, zumal bereits fundierte Erkenntnisse vorliegen.
Ein zweiter Punkt betrifft die Rolle von Einsparungen. Der Kabinettsentwurf weist aus, dass für Bund, Länder und Kommunen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben entstehen. Im Gegenteil: Es soll eine Entlastung in Milliardenhöhe erreicht werden. Diese Entlastung scheint für die Ausrichtung der Reform eine zentrale Rolle zu spielen. Ob sie tatsächlich eintritt, ist offen. Unabhängige Stimmen weisen darauf hin, dass die dafür nötige Infrastruktur – etwa im Jugendwohnen oder bei der Bildungsassistenz – vielerorts weder vorhanden noch in Aufbau und Betrieb finanziert ist und dass jede Umstellung zunächst selbst Kosten verursacht, bevor sie welche spart.
Auch das geplante Vorranggebot für Infrastruktur- und Regelangebote steckt in einem Dilemma: Wird die Gleichgeeignetheit fachlich streng geprüft, bleibt das Einsparpotenzial vermutlich gering; soll der Vorrang dagegen die kalkulierten Summen tatsächlich erbringen, wächst der Druck, Angebote vorschnell für gleich geeignet zu erklären. Ich erkenne an, dass nicht jedes Kind eine 1:1-Hilfe braucht. Trotzdem halte ich es für falsch, das übergeordnete Ziel der Reform an Einsparungen zu knüpfen. Dabei gerät aus dem Blick, wie die Kinder- und Jugendhilfe reformiert werden muss, um Chancengleichheit und ein gutes Aufwachsen zu fördern.
Auch der Arbeitsprozess wirft Fragen auf. Die erste Stufe der Reform befindet sich noch nicht im parlamentarischen Verfahren, während die zweite Stufe bereits vorbereitet wird. Gleichzeitig laufen im Rahmen des 18. Kinder- und Jugendberichts Beratungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Auch wie die Ergebnisse des Dialogprozesses „Eingliederungshilfe“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit dem Kabinettsentwurf abgestimmt wurden, ist für mich nicht klar. Diese Verfahren sind verknüpft. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, diese Prozesse zunächst miteinander abzustimmen und an einer gemeinsamen Vision auszurichten. Dass Ihr Haus die Beteiligten an der strategischen Koordinierungsrunde der zweiten Strukturreform nicht öffentlich macht (siehe Antwort auf Schriftliche Frage 8/299), trägt zusätzlich zur Unklarheit bei – bei einer Reform dieser Tragweite halte ich mehr Transparenz für angemessen.
Ich schlage vor, den Gesetzgebungsprozess vorübergehend anzuhalten und beide Reformstufen zusammenzudenken. Eine unabhängige Kommission könnte – wie bei anderen großen Reformen der Bundesregierung – zunächst zentrale Fragen klären und Empfehlungen aussprechen. Folgende Fragen wären aus meiner Sicht relevant: Wie kann die Finanzarchitektur der Kinder- und Jugendhilfe so gestaltet werden, dass Bund, Länder und Kommunen sich angemessen einbringen? Wie lässt sich die Aufgabenteilung zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Schulsystem und Gesundheitswesen klären? Welche bürokratischen Einsparpotenziale gibt es in der Kinder- und Jugendhilfe? Und wie wird die inklusive Bildung weiterentwickelt? Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Kommission und der bereits vorliegenden Erkenntnisse zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ließe sich eine Reform entwickeln, die Einsparpotenziale erschließt und zugleich die Unterstützung von Kindern und ihren Familien stärkt.
Ich würde mich freuen, mit Ihnen persönlich über diese Punkte ins Gespräch zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Denise Loop, MdB