Zum heutigen Beschluss des Nationalen Aktionsplans (NAP) gegen Menschenhandel im Kabinett erklären Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Marcel Emmerich, Obmann im Ausschuss für Inneres und Heimat:
Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel ist ein Meilenstein im Kampf gegen Menschenhandel und zum Schutz der Betroffenen in Deutschland.
Erstmalig haben wir in Deutschland einen ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Menschenhandel – und dabei geht der NAP sogar über die Ziele im Koalitionsvertrag hinaus. Denn der Aktionsplan soll alle Formen des Menschenhandels bekämpfen. Gleichzeitig benennt er Schwerpunkte, wie den Schutz von Frauen vor sexueller Ausbeutung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie Flucht und Migration. Dass die Bundesregierung in ihrem Aktionsplan einen besonderen Fokus auf sexuelle Ausbeutung setzt, ist genau richtig. Dafür haben wir uns als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in den vergangenen 3 Jahren stark eingesetzt, zuletzt mit einem eigenen Positionspapier. Denn jährlich ermittelt das BKA über 400 Betroffene, und es ist von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen, was sowohl vom BKA als auch vom Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK e.V.) unterstrichen wird.
Mit mehr als 120 Maßnahmen – sowohl bewährte als auch neue - in den Bereichen Prävention, Schutz, Strafverfolgung, Kooperation und Forschung und mit konkreten Umsetzungszeiträumen verfestigt der NAP den ressortübergreifenden Einsatz gegen Menschenhandel. Wir werden Menschenhandel in all seinen Formen gezielter bekämpfen und Betroffene wirksamer schützen können. Mit einem Monitoringmechanismus sorgen wir dafür, dass der Aktionsplan laufend überprüft und nach vier Jahren aktualisiert wird. Damit stellen wir den nachhaltigen Kampf gegen Menschenhandel sicher.
In der nächsten Legislatur werden wir uns als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen weiterhin stark für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans einsetzen sowie für die Ergänzung durch weitere zentrale Maßnahmen, wie ein sicheres Aufenthaltsrecht von Betroffenen von Menschenhandel sowie die Einrichtung von Spezialeinheiten bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften, damit wir Täter*innen besser verurteilen können.