Anlässlich des heute im Bundestag debattierten Forderung der CDU/CSU Fraktion nach einem Sexkaufverbot, sagt Denise Loop, Obfrau der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend:
„Menschenhandel und Zwangsprostitution sind nicht hinnehmbar. Die CDU macht es sich mit ihrer Forderung nach einem Sexkaufverbot jedoch zu leicht. Ein Sexkaufverbot ist keine Antwort auf die aktuellen Probleme und würde den Betroffenen von Zwangsprostitution nicht helfen.
Im Gegenteil würde ein Verbot vermutlich die sichtbare Straßenprostitution verkleinern, aber viele Sexarbeitende würden in die Illegalität gedrängt werden und ihre Lage würde sich massiv verschlechtern. Wir wissen aus anderen Ländern mit dem Nordischen Modell, dass die Gewalt gegen Sexarbeitende durch ein Verbot steigt. Das kann nicht unser politischer Anspruch sein.
Mit dem derzeit durch das Bundesfamilienministerium geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel wollen wir die Probleme in ihrer Komplexität angehen.
Dabei werden Themen wie bundesweite Spezialisierungen bei der Polizei, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten sowie ein unabhängiges Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel, das entkoppelt von ihrer Aussagebereitschaft im Strafverfahren ist, sehr wichtig sein. Es geht uns um Aufklärung und Sensibilisierung, bei Sexarbeitenden, Freiern und in der gesamten Gesellschaft.
Die CDU selbst hat das jetzige Prostitutionsschutzgesetz 2017 beschlossen. An vielen Stellen bedarf dieses Gesetz Verbesserungen, das liegt auf der Hand. Unser Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen und Rechte von Sexarbeiter*innen zu stärken. Dazu gehören für uns vor allem der Ausbau der Fachberatungsstellen und der Zugang zur Gesundheitsversorgung.
Ein großes Problem stellt weiterhin das Dunkelfeld dar. Es gibt wenig belastbare Daten sowohl was die tatsächliche Anzahl der Sexarbeitenden als auch die Betroffenen von Zwangsprostitution betrifft.
Als Ampel haben wir deshalb die Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte eingesetzt. Sie wird dazu beitragen, Datenlücken zu schließen und mehr Licht ins Dunkel zu bringen.
Außerdem findet derzeit eine umfassende Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes statt, die durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen durchgeführt wird. Diese Evaluation ist sehr zentral, damit auf einer faktenbasierten Grundlage entschieden werden kann, wo Änderungen notwendig sind.“