Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine wütet unvermindert weiter. Die politischen Veränderungen in den USA seit Amtsantritt der neuen US-Regierung und Donald Trump haben die Sicherheitslage in Europa und in Deutschland nochmals verschärft. Dies erfordert eine klare Reaktion hinzu einer eigenständigeren europäischen und deutschen Sicherheitspolitik. Die ersten Vorschläge von SPD und CDU/CSU dazu waren nicht angemessen. Durch Verhandlungen mit Bündnis 90/Die Grünen konnten jedoch Verbesserungen erzielt werden: Die Ausnahmen von der Schuldenbremse umfassen nun nicht nur Verteidigung – der Sicherheitsbegriff wurde erweitert. Ausgenommen von der Schuldenbremse sind der Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, der Schutz der informations-technischen Systeme und Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten. Soweit diese in Summe ein Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP)übersteigen, werden diese aus der grundgesetzlichen Schuldenregel ausgenommen. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, wenn auch Mittel für humanitäre Hilfe, zivile Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit unter die Erweiterung des Sicherheitsbegriffes fallen. Dies konnte in den Verhandlungen jedoch nicht erreicht werden. Schwierig ist weiterhin, dass die Schuldenbremse schon ab einem Prozent des BIPs nicht mehr gilt. Diese ein Prozent sind schon über die jetzigen Verteidigungsausgaben gedeckt, daher bleibt ein Spielraum und eine Möglichkeit in Haushaltsverfahren Gelder zu verschieben und Wahlgeschenke oder auch Steuererleichterungen zu finanzieren. Das werde ich aus der Opposition kritisch begleiten. Auch bei dem Sondervermögen über 500 Milliarden für Investitionen wurden Verbesserungen erzielt. Es wird nun im Grundgesetz verankert, dass alle Ausgaben aus dem neu geschaffenen Sondervermögen tatsächlich zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Infrastruktur und Wirtschaft sein müssen. Dies ist dann der Fall, wenn der im jeweiligen Haushaltsjahr insgesamt veranschlagte Anteil an Investitionen 10 vom Hundert der Ausgaben im Bundeshaushalt ohne Sondervermögen und finanzielle Transaktionen übersteigt. Erstmals findet der Begriff der Klimaneutralität ausdrücklich Eingang in das Grundgesetz. Das Sondervermögen ist präzisiert als Sondervermögen für Infrastruktur und Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Den Bundesländern wird im Rahmen der Schuldenregel ein dem Bund vergleichbarer Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent in Relation zum BIP zur Verfügung stehen. Als Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns lange für eine Reform der Schuldenbremse eingesetzt, da es notwendig ist, Zukunftsinvestitionen und Klimaschutz zu stärken und Ausgaben für die Sicherheit zu erhöhen. Mit dem Beschluss über die Grundgesetzänderungen ist der Druck für eine echte Reform nicht mehr vorhanden. Das bedaure ich sehr. Auch das Verfahren, in dem diese Grundgesetzänderungen beschlossen werden, ist eine Zumutung. Innerhalb von einer Woche mit Sondersitzungen der Ausschüsse am Wochenende wurden Änderungen von enormer Tragweite durch das Parlament gebracht. Ein geordnetes Verfahren mit mehr Zeit in der nächsten Wahlperiode wäre aus meiner Sicht besser gewesen. Trotz dieser Bedenken stimme ich dem durch den Änderungsantrag geänderten Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU zu, da es die sicherheitspolitische Verantwortung gegenüber Europa und Deutschland gebietet.