Der Verkauf von Sex ist in Deutschland legal. Zuhälter müssen kaum mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Kann ein Sexkaufverbot helfen?
An der Emotionalität der Debatte stört sich auch die Grünen-Abgeordnete Denise Loop. „Ich finde, wir entfernen uns bei dem Thema zu sehr von einer sachlichen Debatte“, sagt sie. „Man kann auch entkriminalisieren und gleichzeitig gegen Menschenhandel vorgehen.“ In etwa 50 Prozent der Fälle kommt es durch die Opfer selbst zu einem Verfahren, diese Zahl ist jedoch rückläufig. Im Jahr 2020 gingen die Anzeigen noch zu 55,4 Prozent von den Opfern aus, 2021 nur noch zu 47,1 Prozent. Der Rest der Verfahren wird durch die Polizei eigeninitiativ, über einen Hinweis oder über eine Anzeige durch Dritte, eingeleitet.
Würde ein Nordisches Modell helfen, die Strafverfolgung von Zwangsprostitution zu verbessern? Loop ist da skeptisch. Sie sieht das Potenzial eher in anderen politischen Instrumenten, den Menschenhandel zu stoppen. Dabei hakt es derzeit aber noch an der Umsetzung. So gibt es bei der Staatsanwaltschaft keine gesonderte Stelle für Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung, außer in einzelnen Bundesländern. Auch sei die Polizei nicht ausreichend spezialisiert im Umgang mit Opfern. Das sei aber essenziell, um gegen Menschenhändler vorzugehen. Eine Forderung aus dem Ampel-Koalitionsvertrag sei es, die Aussagebereitschaft vom Aufenthaltstitel zu entkoppeln, so Loop. Wenn den Opfern keine Abschiebung droht, wenn sie eine Aussage machen, sind sie womöglich eher bereit, mit der Polizei zu sprechen.
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