Immer wieder gibt es Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, die Abgeordnete als sogenannte Berichterstatter*innen betreuen. Für diese Gesetze sind die Abgeordneten innerhalb ihrer Fraktion zuständig. Aber wie genau funktioniert so ein Gesetzgebungsverfahren und woran arbeite ich derzeit?
Als Berichterstatterin für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen arbeite ich derzeit am Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von Jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe werden wir dafür sorgen, dass junge Menschen endlich selbstbestimmter und eigenverantwortlicher über ihre eigenen Einnahmen entscheiden können. Junge Menschen, die in der Kinder- und Jugendhilfe leben, haben den Lohn für ihre Arbeit genauso verdient wie alle anderen. Die Abschaffung wäre ein großer Erfolg.
Rede Im Bundestag:
Bisher müssen junge Menschen, die in Pflegefamilien oder stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe leben, einen Kostenbeitrag von bis zu 25 % ihres Einkommens an das Jugendamt zahlen. Die bisherige Kostenheranziehung aus Ausbildungsvergütung oder anderer Arbeit war demotivierend.
Mit dem Gesetzentwurf sollen sie in Zukunft nicht mehr zu den Kosten ihrer Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen werden.
Jedes Gesetz im Bundestag beruht auf einer politischen Forderung, aber wie wird eine Forderung zu einem Gesetz?
Jedes Gesetz durchläuft mehrere Stufen. Es wird im Ausschuss diskutiert, im Kabinett der Bundesregierund und im Bundesrat debattiert und dann wird ein Entwurf des Gesetzes in einer sogenannten ersten Lesung im Bundestagsplenum debattiert. Die Erste Lesung des Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung fand am 28. September 2022 statt. Am 1. Januar 2023 soll es in Kraft treten.
Der Weg der Gesetzgebung in Deutschland.
Nach der ersten Lesung haben wir am 10. Oktober 2022 im Familienausschuss des Bundestags noch einmal eine Expert*innenanhörung veranstaltet.
Die Anhörung im Familienausschuss hat klar gezeigt, dass die Abschaffung der Kostenheranziehung von Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ein richtiger und wichtiger Schritt sein wird.
Insbesondere Kinder- und Jugendliche in geförderten Ausbildungen sollten in einem nächsten Schritt gleichermaßen entlastet werden. Das Ziel muss es sein, alle junge Menschen in eine ansatzweise gleiche Ausgangslage zu versetzen. Es ist daher an der Bundespolitik die Ungleichheiten zwischen den Kommunen auszugleichen. Verschiedene Sachverständige betonten, dass derzeit die Kommunen und Einzelfallentscheidungen über die Kostenheranziehung bei den Jugendlichen entscheiden. Das Glück in einer finanziell besser aufgestellten Kommune untergebracht zu sein, sollte jedoch nicht die Zukunft der Kinder und Jugendlichen beeinflussen.
Junge Menschen aus der Kinder- und Jugendhilfe haben den Lohn für ihre Arbeit genauso verdient wie alle anderen. Nur so können sie, die oftmals keinen Rückhalt und finanzielle Unterstützung durch ihre Familien haben, ihr eigenes Leben unabhängig aufbauen. Durch eine bundesweit einheitliche Regelung können wir den kommunalen Jugendämtern die Entscheidung im Einzelfall abnehmen.
Den aktuellen Gesetzesentwurf findet ihr hier.